Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand

1.1. Anwendung dieser Vertragsbedingungen und Änderung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Buchungsplattform SOULWORK, Inhaber Alexander Sturm, Am Düngelbruch 58, 44625 Herne (im Folgenden Soulwork) und dem Mieter oder dem Vermieter.

Die Überschriften dieser Vertragsbedingungen dienen der Orientierung. Sie sind bei der Auslegung der Vertragsbedingungen nicht relevant.

Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbedingungen dieser Website und eventuellen Vertragsbedingungen unternehmerischer Nutzer gelten die Vertragsbedingungen von Soulwork. AGB des Mieters oder des Vermieters widerspricht Soulwork ausdrücklich.

Diese AGB können durch Soulwork geändert werden. Soweit die Änderung eine Hauptleistungspflicht des zwischen Mieter oder Vermieter mit Soulwork geschlossenen Vertrags betrifft, bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners. Ansonsten gilt:

Bei nicht unternehmerischen Nutzern ist die Änderung möglich, sofern sie sachlich gerechtfertigt ist. Eine solche sachliche Rechtfertigung ist gegeben bei einer Veränderung der Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Notwendigkeit oder Marktgegebenheiten. Solche Änderungen sind mit einer Frist von mindestens 2 Monaten anzukündigen. Soulwork muss die beabsichtigten Änderungen transparent darstellen. Der nicht unternehmerische Nutzer hat die Option zum Widerspruch gegen die Einbeziehung der neuen Vertragsbeziehungen binnen einer Frist von 4 Wochen. Für den Fall des nicht fristgerechten Widerspruchs, werden die neuen Vertragsbeziehungen in den Vertrag einbezogen.

Gegenüber unternehmerischen Nutzern ist eine Änderung der Vertragsbedingungen zulässig, sofern die Änderung zumutbar und durch ein berechtigtes Interesse von Soulwork gerechtfertigt ist. Sofern nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ein Widerspruch oder eine Kündigung erfolgt, gilt die Änderung als eingewilligt.

1.2. Geschäftsfähigkeit und unternehmerische Bevollmächtigung

Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen bei der Registrierung uneingeschränkt geschäftsfähig, d.h. mindestens 18 Jahre alt sein und sie dürfen keinen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Fähigkeit zum Abschluss rechtlich verbindlicher Verträge unterliegen.

Unternehmen, die sich auf der Website von Soulwork registrieren, versichern, dass die Person, welche die Website nutzt, die rechtliche Befugnis hat, rechtsverbindliche Erklärungen für das Unternehmen abzugeben.

1.2. Rechtliche Einordnung der Dienste von Soulwork

Soulwork bietet „Dienste der Informationsgesellschaft“ gem. Art. 2a) der „eCommerce-Richtlinie“ (2000/31/EG) an. Diese Dienstleistung ist darauf ausgerichtet, auf Grundlage einer strukturierten Unterkunftsliste und kriterienbasierter Suchmerkmerkmale ein elektronisches Instrument zur Verfügung zu stellen, welches den Abschluss von Mietverträgen zwischen Mieter und Vermieter erleichtert.

1.4. Möglichkeiten der Teilnahme am Angebot von Soulwork

Soulwork setzt als Bedingung für die Platzierung in der Unterkunftsliste eine nach nationalem Recht des Vermieters gültige Vermietungserlaubnis voraus. Im Übrigen unterliegen Auswahl von Vermietern und Mietern vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 3.1 keinen Bedingungen.

1.5. Keine Partei des Mietvertrags

Mit der Bestätigung der Buchung kommt ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande. Dessen Bedingungen legen die Parteien des Mietvertrags fest. Soulwork ist nicht Teil des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter. Insbesondere haftet Soulwork nicht für die konkrete Beschaffenheit der von Vermieterseite angebotenen Mietobjekte. Bei Differenzen aus diesem Mietvertrag fungiert Soulwork nicht als Vermittler. Soulwork nimmt keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Mietverträge. Die Verantwortlichkeit für die Höhe der Miete obliegt dem Vermieter.

Die Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter liegt ausschließlich in deren Verantwortung.

1.6. Rechtsanwendung

Die Nutzer des Angebots von Soulwork stimmen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland zu. Sofern der Vermieter eines anderen Landes einen Vertrag mit Soulwork als Verbraucher abschließt, gilt das zwingende Recht dieses Landes.

Die vorstehende Rechtsanwendungsklausel gilt nicht für die Mietverträge. Deren Rechtsgrundlage ergibt sich dem Vertrag selbst.

Die Abwicklung der wechselseitigen finanziellen Transaktionen erfolgt ausschließlich in EURO.

2. Ansprüche und Pflichten der Mieter

2.1. Freier Zugang für Mieter

Interessenten und Mieter haben uneingeschränkten Zugang zum Angebot von Soulwork. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen zur Nutzung der Website von Soulwork, seien sie gesetzlich, toolbasiert oder seitens des Anbieters vorgegeben, einzuhalten.

2.2. Nutzung und persönliche Angaben

Mieter, welche das Dienstleistungsangebot von Soulwork in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, bei einer Registrierung gemäß der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung, Angaben zu ihrer rechtlichen Identität zu machen. Dabei sichern sie zu, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben hinsichtlich Person/Firmierung, Adressen, Kontaktdaten und ggf. steuerliche Angaben (soweit gesetzlich erforderlich) zu tätigen. Die Nutzung von Aliasnamen ist untersagt.

Soulwork kann nach freiem Ermessen Identitätsnachweise anfordern und ebenso frei entscheiden, ob bei Unstimmigkeiten die Anfrage abgelehnt wird.

2.3. Gästekonto

Der Mieter erhält nach einer vertragswirksamen Buchung die Möglichkeit, sich für ein „Gästekonto“ zu registrieren. In dem Gästekonto stehen dem Mieter seine Buchungsdaten zum Abruf zur Verfügung und er kann die für die Buchung notwendigen Daten nachpflegen, welche dem Vermieter zur Verfügung gestellt werden.

Der Mieter kann sein Gästekonto jederzeit löschen.

Soulwork behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung von verbindlichen Vorgaben dieser Website, das Gästekonto zu löschen und hierüber den Mieter zu informieren.

Soulwork weist darauf hin, dass die Vermieter in der Regel gesetzlich verpflichtet sind, Daten wie z. B. Identitätsnachweise aller Mitreisenden zur rechtskonformen Durchführung der Buchung vom Mieter und seinen Mitreisenden einzufordern. Der Vermieter ist verpflichtet, den Gast rechtzeitig über die notwendigen Buchungsdaten zu informieren.

2.4. Prüfung der Existenz von Vermieter und Objekt

Soulwork sichert zu, nach bestem Wissen und Gewissen die rechtliche Existenz des Vermieters und die tatsächliche Existenz der vom Vermieter angebotenen Objekte geprüft zu hab Gleichwohl übernimmt Soulwork keine Haftung für die Existenz der Objekte.

2.5. Keine Zahlungsansprüche von Soulwork gegenüber Mietern

Zahlungsansprüche in Form von Provisionsansprüchen entstehen auf der Basis des zwischen Vermieter und Soulwork geschlossenen Vertrags nur gegenüber Vermietern, nicht gegenüber den Mietern. Zahlungsansprüche aus dem originären Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter bleiben hiervon unberührt.

2.6. Verhältnis zum Vermieter

Für den Fall eines Mietvertrags gelten für das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter dessen Bedingungen. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mietvertrag eigene Geschäftsbedingungen zugrunde zu legen. In diesen Bedingungen können z.B. Stornierung, Nutzungsrechte etc. geregelt werden. Soulwork hat auf die Ausgestaltung des Mietvertrags keinen Einfluss. Diese Bedingungen gelten nur, wenn sie nach gültigem Recht Teil des Mietvertrags geworden sind.

Soulwork weist darauf hin, dass für den Inhalt und die Gestaltung der auf der Buchungsplattform platzierten Anzeigen ausschließlich der Vermieter verantwortlich ist.

Soweit Soulwork Zahlungen des Mieters entgegennimmt, geschieht dies als Vertreter des Vermieters. Soulwork wird hierdurch nicht Partei des Mietvertrags.

Der Vermieter ist verpflichtet, Soulwork über die Änderung seines Status zu informieren, insbesondere bei Verkauf und Umfirmierung.

2.7. Belegungs-/Touristen-/Unterkunfts-/Aufenthaltssteuer o.ä.

I.d.R. müssen die Mieter für die Dauer ihres Aufenthalts eine staatliche Abgabe zahlen, die sich meist personenbezogen nach der Anzahl der Übernachtungen richtet. Sofern vorgeschrieben oder zulässig kann Soulwork diese Abgabe zusammen mit der Miete vereinnahmen und an die Vermieter weiterleiten. In bestimmten Regionen gibt es lokale Rückerstattungsansprüche. Die Mieter sind für die Umsetzung einer eventuellen Rückerstattung durch lokale Behörden selbst verantwortlich. Soulwork ist nicht verpflichtet, auf eine derartige Rückerstattungsmöglichkeit hinzuweisen.

3. Ansprüche und Pflichten der Vermieter

3.1. Vermietungserlaubnis, freier Zugang und Objektkriterien

Vermieter können Unternehmer, Agenturen oder private Einzelvermieter sein. Für die Feststellung des Status als Unternehmer oder Verbraucher sind die Vermieter eigenverantwortlich. Dies gilt auch für die Feststellung, welchen Status der Mieter hat.

Vermieter sichern zu, eine nach dem nationalen Recht des Mietobjekts gültige Vermietungserlaubnis zu haben. Sie sichern ferner zu, dass die von ihnen angebotenen Objekte den länderspezifischen Bauvorschriften entsprechen. Sodann haben sie Zugang zum Angebot von Soulwork. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen zur Nutzung der Website von Soulwork, seien sie gesetzlich, toolbasiert oder seitens des Anbieters vorgegeben, einzuhalten..

Alle auf Soulwork gelisteten Mietobjekte sollen in einem gepflegten Zustand sein und in wesentlichen Ausstattungsmerken wie u.a. Betten, Küchenausstattung und Arbeitsmöbel eine gute Qualität aufweisen. Zudem sollen die Mietobjekte ein ruhiges Wohnund Arbeitsumfeld bieten und dürfen daher nicht unmittelbar durch hohe Lärmeinflüsse wie Gastronomiebetriebe, Straßenverkehr und Flughäfen beeinflusst sein. Die Objektfotos in den Anzeigen sollen einem professionellen Niveau entsprechen.

Soulwork ist berechtigt, nach freiem unternehmerischen Ermessen Anzeigen abzulehnen. Dies gilt u.a. dann, wenn die beabsichtigte Anzeige nicht den Anzeigenkonditionen entspricht, der Vermieter keine gültige Vermietungslizenz nachweisen kann oder wenn Soulwork aus unternehmerischen Gründen eine Ablehnung für gerechtfertigt hält. Solche unternehmerischen Gründe können beispielsweise sein:

- Kommunikation nicht in einer gemeinsamen Sprache möglich,
- Zweifel an Instandhaltung und Pflege des Objekts
- Zweifel an Lärmeinflüssen durch Lage des Objekts
- Zweifel an der Qualität der Ausstattung
- widersprechende AGB
- steuer- oder rechtspezifische Anforderungen des potentiellen Vertragspartners

3.2. Beginn des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag beginnt mit der Buchung eines Tarifs auf der Homepage von Soulwork und dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).

Dem Vermieter stehen die Leistungen gemäß Tarifbeschreibung zu.

Soulwork ist vor Aktivierung des Inserats berechtigt, das Inserat auf die tatsächliche Existenz des angebotenen Objekts, der Berechtigung zur Vermietung durch den Vermieter sowie die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

3.3. Inhalt der Anzeige

Vermieter sind für den Inhalt ihrer Anzeige selbst verantwortlich. Eine Anzeige muss wahrheitsgemäß sein. Sie muss alle wesentlichen Merkmale des Objekts beinhalten. Vermieter sind verpflichtet, die von ihnen beworbenen und wertbildenden Merkmale des Mietobjekts (wie z.B. Größe, Anzahl der Zimmer, Lage, Ausstattung etc.) tatsächlich zur Verfügung zu stellen.

Bilder und Inhalt der Anzeige müssen sich auf das konkrete Objekt beziehen. Bezeichnungen wie „typgleich“ o.ä. dürfen nicht verwandt werden.

Vermietern ist es nicht gestattet, von der Anzeige abweichende Bedingungen aufzuerlegen.

Signifikante Änderungen des Objekts, welche das Leistungsangebot betreffen, müssen Soulwork mitgeteilt werden.

Der Vermieter garantiert Soulwork, dass sämtliche Inhalte, die der Vermieter in seinem Angebot auf der auf der Buchungsplattform platziert, frei von Rechten Drittersind. Der Vermieter räumt Soulwork an den Inhalten die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Soulwork ist berechtigt, die Anzeige oder Inhalte hieraus auf weiteren Websites, seinen Social-Media-Kanälen und in seinem E-Mail-Newsletter zu platzieren. Hierbei handelt Soulwork immer im Sinne der Sichtbarkeit der Ferienimmobilie.

3.4. Ausschluss von Inhalten

Vermieter müssen ihre Anzeigen so gestalten, dass eine unmittelbare Kontaktaufnahme durch den Mieter ausgeschlossen ist. Konkret dürfen u.a. keine Klar- oder Aliasnamen von Vermieter oder Objekt, Mail-Adressen, Webseiten, Telefonnummern oder eindeutige Standorte genannt werden. Die Platzierung von Marketingmaßnahmen ist untersagt.

Weiterhin ausgeschlossen sind alle Inhalte, die gegen Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen. Die Anzeige darf insbesondere keine beleidigenden, hasserfüllte, diskriminierenden, rassistischen, sexistische oder pornographische Inhalte haben.

Soulwork behält sich die Prüfung der Anzeigen und Kündigung des Vertragsverhältnisses wegen Verstoßes gegen die obigen Regeln vor. Eine inhaltliche Korrektur einer Anzeige darf nur im Einvernehmen mit dem Vermieter erfolgen.

3.5. Reihenfolge der Anzeigen in Listenübersicht

Die Platzierung von Anzeigen auf der Plattform richtet sich maßgeblich nach den Filter- und Sortierungseinstellungen des jeweiligen Besuchers der Webseite.

Die Reihenfolge der angezeigten Inserate kann durch positive Bewertungen, eine hohe Qualität und Quantität des Bildmaterials sowie die Vollständigkeit der Angaben positiv beeinflusst werden. Soulwork behält sich das Recht vor, die Platzierung der Anzeigen nach eigenem Ermessen und nach Prüfung der Anzeigendaten entsprechend anzupassen. Vermieter können nach einer Datenaktualisierung eine erneute Prüfung ihrer Anzeige bei Soulwork beantragen, um die Platzierung ihrer Anzeige überprüfen und gegebenenfalls verbessern zu lassen.

3.6. Weitere Verpflichtungen der Vermieter

Vermieter sind verpflichtet:

- in ihrer Anzeige einen aktuellen Belegungskalender zu führen.
- Buchungsanfragen nach deren Eingang binnen einer Frist von 24 Stunden zu beantworten.
- Nachfragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten.
- Akzeptierte Buchungen nur aus wichtigem Grunde zu stornieren.

3.7. Ansprüche der Vermieter gegenüber Soulwork

Die Ansprüche des Vermieters gegenüber Soulwork ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung (https://www.soulwork.de/de/dashboard/tarife) des gebuchten Tarifs.

Der Vermieter ist berechtigt, seine Anzeige mit freien Inhalten zu gestalten, sofern sie den Bedingungen dieser AGB genügen. Dabei gelten die Anzeigenkonditionen.

Die Laufzeit der Tarife beträgt 1 Jahr und verlängert sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern der Vermieter nicht mit einer Frist von 1 Monat kündigt.

3.8. Provisionsanspruch von Soulwork

Soulwork erhält vom Vermieter für jede Buchung eine Provision, die prozentual abhängig von der geschuldeten Miete zzgl. Nebenkosten berechnet wird. Die Miete umfasst den vereinbarten Mietzins, ggf. zzgl. Umsatzsteuer. Zur Miete zählt auch die Miete für gesondert neben der Grundmiete berechnete Räumlichkeiten/Flächen wie Garage, Stellplatz, Poolbenutzung o.ä. sowie abgerechnete Nebenkosten wie Reinigung und Verbrauch, welche nicht zur Disposition des Mieters stehen. Eine Kaution oder optional mietbare Gegenstände wie Büromöbel und -ausstattung, Zusatzbetten etc. unterliegen keiner Provision.

Minderungen oder Vertragsrücktritt/Stornierungen nach Zustandekommen des Mietvertrags haben keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch von Soulwork.

Der Vermieter ist auf Anforderung verpflichtet, die vollständige Endabrechnung mit dem Mieter Soulwork zur Verfügung zu stellen.

3.9. Stornierungs- und Mietbedingungen

Die Stornierungs- und Mietbedingungen sind Gegenstand des Mietvertrages und haben dementsprechend keinen Einfluss auf den Provisionsanspruch von Soulwork.

3.10. Höhe der Provision

Die Höhe der Provision, welche der Vermieter an Soulwork zu zahlen hat, beträgt 12,5 % der Miete gem. Ziffer 3.8. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Hinzu kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer.

Sollte ein Zahlungsanspruch des Vermieters aufgrund dessen Verschulden ganz oder teilweise (etwa wegen Mietminderung) nicht entstehen, so bleibt der Provisionsanspruch von Soulwork in voller Höhe bestehen. Das Gleiche gilt bei einer zwischen Vermieter und Mieter einvernehmlichen Auflösung des Mietvertrags.

3.11. Fälligkeit der Provision

Die Provision ist innerhalb von zehn Werktagen nach Buchungsabschluss zu zahlen.

Wenn nicht anders vereinbart wird die Provision im Falle der Zahlungsabwicklung durch Soulwork (siehe 4.1) direkt bei der Weiterleitung der Zahlung an den Vermieter in Abzug gebracht.

3.12. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis zwischen Soulwork und Vermieter endet nach Kündigung des gebuchten Tarifs und Löschung aller Inseratsanzeigen auf der Plattform.

Soulwork kann eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf des gebuchten Tarifs ablehnen, sofern Verstöße gegen die Anzeigenkonditionen festgestellt werden. Der Vermieter ist hierüber und über die Gründe der Vertragsbeendigung in Textform zu informieren.

Der Vermieter kannseine Inserate und sein Benutzerkonto mit einer Ankündigungsfrist von 24 Stunden löschen.

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung stellt es u.a. dar, wenn der Vermieter gegen die Anzeigenkonditionen verstößt und die Verstöße nicht innerhalb von 48 Stunden nach Aufforderung durch Soulwork beseitigt.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Bei besonders gravierenden Verstößen, z.B. gegen das Verbot von rassistischen oder sexualisierten Inhalten ist Soulwork berechtigt, die Anzeige vom Portal zu entfernen. In diesem Fall ist der Vermieter hierüber in Textform zu informieren.

4. Zahlungsabwicklung

4.1. Währungsbestimmung

Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Provisionsansprüche erfolgt in EURO.

4.2. Preisangaben und Mehrwertsteuer

Alle auf Soulwork angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise. Vermieter sind verpflichtet, die Preise inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer anzugeben. Die Verantwortung für die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer liegt beim Vermieter.

4.3. Zahlungsabwicklung von Mietgebühr und Nebenleistungen

Über Soulwork wird die Zahlung des Mietpreises und obligatorischer, in der Höhe feststehender Nebenkosten wie u.a. der Endreinigungsgebühr abgewickelt.

Mögliche kostenpflichtige optionale Nebenleistungen, eine Kaution sowie obligatorische, nach Verbrauch abgerechnete Nebenkosten wie beispielsweise der Energieverbrauch werden direkt an den Vermieter bezahlt. Diese Posten sind, falls vorhanden, im Buchungsdialog unter “Vor Ort” aufgeführt.

Abweichende Vereinbarungen zu dieser Klausel bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

4.4. Zahlungsmethoden

Als Zahlungsmethoden stehen die SEPA-Überweisung und die Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung.

Die Zahlung per Kreditkarte wird mithilfe des Zahlungsdienstleisters Stripe, Inc. abgewickelt.

Für Zahlungen per SEPA-Überweisung erhält der Mieter ein Cashback von 1% der Mietgebühr.

Die Mietgebühr umfasst den Betrag der Miete und kostenpflichtiger Nebenkosten, welche vorab gezahlt werden. Separat an den Vermieter gezahlte Beträge für optionale Nebenleistungen oder vor Ort zuzahlende Nebenkosten sind nicht Teil des Cashback-Programms bei SEPA-Überweisungen. Im Falle der Aufteilung der Mietgebühr in An- und Restzahlung kann der Cashback nur erstattet werden, wenn beide Zahlungen per SEPA-Überweisung geleistet wurden.

5. Bewertungssysteme

Der Mieter hat nach Ablauf einer Buchung die Möglichkeit, das Mietobjekt und den Service des Gastgebers über die Plattform zu bewerten. Es ist nur eine Bewertung pro Reisegruppe und Aufenthalt zulässig.

Der Mieter muss zur Abgabe einer Bewertung voll geschäftsfähig sein und den Aufenthalt in der Ferienimmobilie auf Anfrage belegen können.

Diese Bewertung wird der Anzeige des Objekts des Vermieters hinzugefügt.

Bei überzogen negativen oder unberechtigten Bewertungen hat der Vermieter das Recht, die Löschung der Bewertung bei Soulwork anzufragen. Soulwork ist berechtigt, Bewertungen mit beleidigenden, hasserfüllten, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen oder pornographischen Inhalten zu löschen.

Soulwork ist berechtigt, zur erstmaligen Einschätzung der Ferienimmobilie sowie zur Orientierungshilfe für potenzielle Mieter, Bewertungen von internationalen Ferienhausportalen zusammenzufassen. Wir überprüfen Bewertungen nicht selbst, beziehen aber ausschließlich Bewertungen von Portalen ein, welche Mietern Bewertungsmöglichkeiten technisch lediglich nach einer erfolgten Buchung ermöglichen.

Die durchschnittlichen Bewertungen der Immobilie auf diesen Portalen werden als gesammelte Erstbewertung auf der Plattform von Soulwork veröffentlicht und entsprechend gekennzeichnet. Der Vermieter wird von Soulwork über die Veröffentlichung dieser Bewertung informiert. Stichtag für die Zusammenfassung der Bewertungen ist ab dem 01.09.2024 stets der 1. Tag eines jeden Monats nach Inserierung der Immobilie bei Soulwork. Bewertungen, die einer anderen Skala entsprechen, werden auf die fünf Sterne Skala von Soulwork umgerechnet.

Nach einer Besichtigung der Ferienimmobilie durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von Soulwork ist Soulwork berechtigt, eine eigene Bewertung zum Zustand der Immobilie sowie den Gegebenheiten für digitales Arbeiten (insbesondere Arbeitsplatzmöglichkeiten und WLAN-Geschwindigkeit) vorzunehmen. Diese Einschätzung wird als Prüfungszertifikat auf der Plattform von Soulwork veröffentlicht und in das Exposé der jeweiligen Immobilie integriert.

6. Haftungsausschluss

Soulwork übernimmt keine Haftung für Schäden an den Rechtsgütern von Mieter oder Vermieter, die von der jeweils anderen Vertragspartei verursacht wurden.

Soulwork haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Soulwork nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags mit dem Vermieter oder dem Mieter überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schä- den begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von Soulwork ist ausgeschlossen. Soulwork haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

Soulwork haftet nicht für die Existenz der Mietobjekte (vgl. Ziffer 2.4).

7. Schlussbestimmungen

Soulwork nimmt an keinen außergerichtlichen Schiedsverfahren teil, soweit es hierzu nicht gesetzlich und zwingend verpflichtet ist.

Änderungen des zwischen Soulwork und Vermieter oder Mieter geschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

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